Steuerberater Kosten
Mit welchen Ausgaben müssen Sie rechnen?
Lernen Sie uns kennen!
Bei dem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit uns und unsere Kanzlei unverbindlich persönlich kennenzulernen. Hierbei stellen wir Ihnen gerne unser Leistungsangebot vor und passen dies an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Unser Leistungsangebot erstreckt sich von der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten wie z.B. der Erstellung und Veröffentlichung eines Jahresabschlusses und der Steuererklärungen bis hin zu einer umfassenden digitalen Finanzbuchhaltung mit betriebswirtschaftlicher Auswertung und Branchenvergleich. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst einen Großteil Ihrer Buchhaltung zu übernehmen oder Sie „sourcen“ diese Arbeiten an uns aus.
Wünschen Sie in diesem Zusammenhang eine fachliche Erstberatung, werden diese Kosten dafür EUR 190,00 nicht übersteigen.
So vielfältig wie sich das Portfolio unserer Leistungen darstellt, so schwierig ist es, ohne den Umfang der gewünschten Leistungen zu kennen, einen fixen Preis festzulegen.
In einem ersten Schritt prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine schnittstellenoptimierte Übernahme Ihrer Daten zu schaffen. So können wir z.B. von den meisten Banken kostengünstig Ihre Bank-Daten direkt in unser Datev-System übernehmen und die Ausgangsrechungen aus Ihrem Rechnungsprogramm einspielen. Durch eine solche Optimierung sparen wir Ihre aber auch unsere Zeit. Und Zeit ist Geld!
Wünschen Sie in diesem Zusammenhang eine fachliche Erstberatung, werden diese Kosten dafür EUR 190,00 nicht übersteigen.
So vielfältig wie sich das Portfolio unserer Leistungen darstellt, so schwierig ist es, ohne den Umfang der gewünschten Leistungen zu kennen, einen fixen Preis festzulegen.
In einem ersten Schritt prüfen wir alle Möglichkeiten, um eine schnittstellenoptimierte Übernahme Ihrer Daten zu schaffen. So können wir z.B. von den meisten Banken kostengünstig Ihre Bank-Daten direkt in unser Datev-System übernehmen und die Ausgangsrechungen aus Ihrem Rechnungsprogramm einspielen. Durch eine solche Optimierung sparen wir Ihre aber auch unsere Zeit. Und Zeit ist Geld!
Gebührenrahmen nach der StBVV bzw. RVG
Wir unterliegen als Steuerberater den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Danach ergibt sich standardmäßig eine leistungsabhängige Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordung (StBVV), nach der die Gebühren für Steuerberater berechnet werden. Teilweise verweist diese auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches dann entsprechend Anwendung findet.
Die StBVV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Diese finden z.B. Anwendung bei
- Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung / Körperschaftsteuererklärung / Umsatzsteuererklärung…)
- außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (z. B. Einspruch – Anwendung des RVG)
Es kann aber auch vereinbart werden, eine höhere oder niedrigere Gebühr als in der StBVV vorgesehen ist, anzuwenden.
Eine erste Kurzübersicht der Gebühren können Sie sich hier anschauen: PDF B&E Gebührenübersicht 2024 (Stand: 01.01.2024)
Zeitgebühr & Stundensätze
Die Abrechnung nach Stundensätzen findet z.B. Anwendung bei
- der Teilnahme an einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
- der Prüfung von Steuerbescheiden
- Rückfragen vom Finanzamt
- der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung (telefonisch oder persönlich)
- einmalige Einrichtung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen
- Beratungen im Zusammenhang mit der Finanz- und Lohnbuchhaltung
Unsere Stundensätze betragen
- für ausgebildete Fachkräfte (z. B. Steuerfachangestellte) 47,50 EURO je angefangene halbe Stunde
- für Fachkräfte mit bes. Qualifikation (z. B. Betriebswirte, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte, Personalfachkräfte) 55-70 EURO je angefangene halbe Stunde
- für Steuerberater 75-90 EURO je angefangene halbe Stunde
- für Wirtschaftsprüfer 120 EURO je angefangene halbe Stunde
- für Partner 120 EURO je angefangene halbe Stunde
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!
Einflussfaktoren der Honorarbestimmung
Nicht alleine die Qualifikation ist für die Ermittlung des Honorars entscheidend. Auch folgende Faktoren beeinflussen die Gebühren, die für die Leistungen anfallen:
- der Zeitaufwand z. B. für Sortierarbeiten
- die Qualität und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen
- der finanzielle Wert der Tätigkeit
- die Dringlichkeit der Angelegenheit
- die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
- das zu berücksichtigende Haftungsrisiko der Angelegenheit
Finanzbuchhaltung bzw. digitale Finanzbuchhaltung
Für die Erstellung der Finanzbuchhaltung richten sich die Kosten für den Steuerberater nach der Gebührentabelle C der StBVV. Maßgebend für die Kosten der laufenden Buchhaltung sind Ihre Umsatzerlöse bzw. Ihre Aufwendungen. In diesem Gebührentatbestand ist die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt enthalten. Als Richtlinie für die Erstellung der Buchhaltung lässt sich ein Satz von 47,50 Euro je halbe Stunde nennen. Auch hier gilt das zuvor Gesagte: Die Kosten für den Steuerberater werden insbesondere von der Komplexität des Sachverhalts und von der benötigten Zeit für die Bearbeitung beeinflusst.
Während sich die Komplexität der Sachverhalte durch Sie nur begrenzt beeinflussen lässt, lässt sich doch die Bearbeitungszeit die wir als Steuerberater bzw. meine Mitarbeiter hierfür benötigen durch Sie erheblich beeinflussen. Dazu gehört bspw. eine saubere Sortierung der Belege, bevor diese an den Steuerberater übermittelt werden. Wichtig ist ferner, dass die Belege vollständig sind. Denn jede Nachfrage verursacht Zeitaufwand in der Steuerberatungskanzlei. Dies mag für die einzelne Rückfrage zwar ein sehr geringer Aufwand sein.
Im Verlauf eines Jahres summieren sich die Zeiten des Steuerberaters aber doch (teilweise erheblich) auf. Empfehlenswert ist es daher bspw. die Ausgangsrechnungen im Dateiformat (bspw. Excel) an den Steuerberater zu übermitteln, so kann dieser die Datei einlesen und muss nicht jede einzelne Rechnung in der Finanzbuchhaltung erfassen. Eine weitere Möglichkeit für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns bietet die Buchführung mit digitalen Belegen.
Lohnbuchhaltung
Für Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt die Berechnung des Honorars regelmäßig nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. In anderen Worten: Die Kosten für Lohn- und Gehaltsbuchhaltung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Unternehmen. Für das Führen der Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 12,00 bis 18,00 Euro je Mitarbeiter und Abrechnungsmonat (je nach Anzahl der Mitarbeiter und Zusammensetzung der Löhne/Gehälter). Mit der Gebühr ist die Gebühr für die i.d.R. monatlich zu erstellende Lohnsteueranmeldung ebenfalls abgegolten. Ferner sind damit die Meldungen an die Sozialversicherungsträger abgegolten.
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung (z.B. Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft) werden nach der Zeitgebühr (s.o.) abgerechnet.
Abschlagszahlungen
Uns liegt Ihre Liquidität am Herzen. Gerne können wir daher auch monatliche Abschlagszahlungen auf die voraussichtlichen Kosten für die Jahresabschlusserstellung vereinbaren, damit Sie besser kalkulieren können.Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsbuchführung (z.B. Jahresmeldung für die Berufsgenossenschaft) werden nach der Zeitgebühr (s.o.) abgerechnet.
Umsatzsteuer
Die o.g. Preise verstehen sich zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Auslagen
Zu den o.g. Gebühren berechnet der Steuerberater in Abhängigkeit vom tatsächlichen Anfall die entstanden Auslagen sowie entsprechend der StBVV.
Angebot
Stellen Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Steuerberaterkosten sind abzugsfähig und wirken steuermindernd:
Die vom Steuerberater berechneten Gebühren sind Ausgaben und wirken sich regelmäßig steuermindernd aus (Ausnahme: z. B. Kosten für den Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung und die Anlage KAP). In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Steuersatz mindert sich Ihre Steuerlast um bis etwa zur Hälfte der Kosten für den Steuerberater.